Bewertung nationaler Gentechnikanbauverbote (2014-2016)

AbL-Demo_GentechnikArbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) || Analyse der neuen EU-Richtlinie für nationale Gentechnikanbauverbote (Förderzeitraum: 2014-2016) ||

2014/15  wurde in Brüssel die sog. Ausstiegsklausel in Sachen Gentechnik („Opt-out“) verhandelt. Mit dieser sollen Mitgliedstaaten der EU mehr Möglichkeiten bekommen, den Anbau einer in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanze auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon verbieten zu können. Im Herbst 2015 habe zahlreiceh EU-Mitgliedsländer von diesem Recht Gebrauch  gemacht – darunter auch Deutschland.

Erst zulassen … dann verbieten?

Wird so das eingeforderte Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten erfüllt oder wird uns der „Wolf im Schafspelz“ verkauft und mit dem Opt-out die Türen für mehr Gentechnikanbau in Europa geöffnet? Das ist die zentrale Frage, die auch die gentechnikkritische Bewegung in Europa bewegt.

Kritische Analyse

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft hat mit Unterstützung der Stiftung GEKKO den vorliegenden Kommissionsvorschlag  analysiert und bewertet. Nachdem Europaparlament und Rat der neuen Richtlinie zugestimmt haben ist v.a. ihre Umsetzung in den europäischen Mitgliedstaaten kritisch zu begleiten, um eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebesmittelerzeugung auch in Zukunft zu gewährleisten. Im Zentrum steht dabei die Novellierung des deutschen Gentechnikrechts, in dem geregelt werden soll, ob der Bund oder die Länder für die Anbauverbote zuständig sein sollen.

 

Die AbL-Analyse findet sich als Download hier.

Im Juli 2015 erschien eine englische Fassung: hier

Kontakt: Annemarie Volling (volling@abl-ev.de)

von manuel