Förderleitlinien

Die Stiftung GEKKO hat folgende Leitlinien entwickelt, die bei der Planung und Durchführung der von der Stiftung geförderten Projekte beachtet werden sollten.

Unabhängige Risikoforschung

  1. Forschungsprojekte sollten exemplarischen Charakter haben; hinter dem Projekt muss eine Frage stehen, die für die Risikoabschätzung von grundsätzlicher Bedeutung ist, bislang aber zu wenig oder gar nicht erforscht wurde.
  2. In der Kommunikation der Ergebnisse sollte diese grundsätzliche Frage und Problemstellung verdeutlicht werden.
  3. Das Projekt sollte katalysatorisch für weitere Forschungsprojekte sein, es soll nicht an die Stelle staatlicher Risikoabschätzung treten, sondern klar machen, welche Risiken staatlicherseits erforscht werden müssten.
  4. Das Projekt darf nicht der Entwicklung von konkreten Anwendungen gentechnisch veränderter Produkte dienen.
  5. Das Projekt darf keine Tierversuche benötigen (zumindest keine Wirbeltiere); Ausnahmen können allenfalls bei Versuchen an wirbellosen Tieren gemacht werden, wenn die Untersuchung nicht anders durchgeführt werden kann und die Fragestellung entsprechend relevant ist.
  6. Es dürfen keine Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen erfolgen.
  7. Das Projekt sollte der gezielten Untersuchung von Risiken dienen und nicht das Ziel haben, die Sicherheit von Produkten zu belegen.
  8. Wo es möglich ist und sich von der Fragestellung her anbietet, sollte das Erfahrungswissen von Landwirten und anderen Praktikern bei der Planung und Durchführung des Forschungsprojektes Berücksichtigung finden.

Bildung und Vernetzung

  1. Die Inhalte von Bildungsveranstaltungen sollten in zentralen Fragen wissenschaftlich fundiert sein.
  2. Die wissenschaftlichen Inhalte sollten jedoch in einer allgemeinverständlichen Art und Weise aufbereitet werden.
  3. Die Sicht von  Praktiker:innen sollten bei Bildungsveranstaltungen gleichberechtigt neben wissenschaftlichen Zugängen zum Thema Berücksichtigung finden.
  4. Ethischen und sozialen Fragen sollte ein gleicher Stellenwert wie technologischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Fragen eingeräumt werden.
  5. Die Referierenden und Akteure bei Bildungsprozessen sollten die Teilnehmenden argumentativ überzeugen und nicht überreden (auch nicht für eine „gute“ Sache). Bildungsveranstaltungen sollten einen entsprechend diskursiven Charakter haben.
  6. Bildungsveranstaltungen sollten nicht nur theoretisch fundiert, sondern gleichermaßen umsetzungsorientiert sein und möglichst konkretes politisches und gesellschaftliches Handeln befördern.
  7. Für Vernetzungsarbeit gelten die gleichen Kriterien wie für die politische Kampagnenarbeit: Sie sollte insbesondere demokratisch, fair, partizipativ, selbstkritisch, strategisch und kompetent erfolgen.

Politische Kampagnen

  1. Gewaltfrei: Durch die Kampagnen dürfen das Lebensrecht, die körperliche Unversehrtheit und die Würde von Menschen nicht verletzt werden.
  2. Transparent: Die Kampagne legt ihre Ziele und Aktivitäten öffentlich dar und steht dafür eigenverantwortlich ein.
  3. Gleichberechtigt: Die Beteiligung an der Kampagne muss allen Menschen möglich sein.
  4. Ökologisch: Die Kampagne soll natürliche Ressourcen schonend behandeln.
  5. Demokratisch: Innerhalb der Kampagne sollen Entscheidungen demokratisch getroffen werden.
  6. Fair: Die Kampagne soll die Integrität und die Rechte politischer Gegner respektieren und sich jederzeit – auch in Auseinandersetzungen – fair verhalten.
  7. Partizipativ: Kampagnen sollen Menschen zu eigenem Handeln ermutigen („empowerment“) und Möglichkeiten zur Beteiligung bieten. Die Kampagnen sollen die direkt betroffenen Menschen stets mit einbeziehen und jede Form der Bevormundung oder gar Entmündigung vermeiden.
  8. Selbstkritisch: Fehler bieten die Chance, aus ihnen zu lernen. Deshalb sollen die Aktiven der Kampagne die Bereitschaft haben und sich die Zeit nehmen, das eigene Handeln, mögliche Konflikte in der Gruppe und die Arbeit der Kampagne kritisch zu reflektieren.
  9. Strategisch: Die im Rahmen der Kampagne geplanten Aktivitäten müssen vor dem Hintergrund der politischen Situation geeignet sein, die Ziele der Kampagne zu erreichen bzw. ihnen näher zu kommen.
  10. Kompetent: Die Aktiven der Kampagne müssen inhaltlich kompetent sein und die Bereitschaft haben, fehlende Kompetenzen zu erwerben.