Einwendung gegen Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen (2010/11)

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Verein zur Förderung einer Nachhaltigen Landwirtschaft (FaNaL) e.V. || Recherche und Ausarbeitung einer rechtlichen Einwendung gegen einen Freisetzungsversuch (Förderzeitraum: 2010/11) || Die Universität Rostock hat an zwei Standorten (Thulendorf und Üplingen) einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen beantragt, der resistent gegen Weizenflugbrand (Ustilago tritici) sein soll. Der Versuch ist für den Zeitraum 2011 bis 2013 vorgesehen. Der gleiche Versuch war an den gleichen Standorten bereits für die Anbaujahre 2008 bis 2010 genehmigt worden. Die Freisetzungsfläche beträgt je 108 m², der Abstand zu den nächsten Weizenfeldern gerade mal 50 Meter. Bei dem geplanten Freisetzungsversuch der Universität Rostock sind die zugrunde liegenden Daten und Untersuchungen älter als zehn Jahre, so dass eine vernünftige Risikobewertung nicht möglich ist. Auch die Literaturangaben sind über 10 Jahre alt. Der Freisetzungsantrag entspricht daher allein schon aus formalen Gründen nicht dem Stand der Wissenschaft und Technik und darf deshalb nicht genehmigt werden. In der Geschichte der Freisetzungsversuche ist dieser Fall bislang einzigartig. Kein Antragsteller zuvor hat je einen Genehmigungsantrag eingereicht, der auf so alten Daten basiert und einfach alte Freisetzungsanträge nach dem „copy – paste“ – Prinzip erneut als Antrag einreicht.

Ziel des Projektes war es, eine wissenschaftlich und rechtlich fundierte Einwendung zu schreiben mit dem Versuch, den Freisetzungsversuch zu stoppen. Da sich bei vorherigen Einwendungen gezeigt hat, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Genehmigungsanträgen eigentlich immer stattgibt, sollte in diesem Fall versucht werden, die beteiligten „Benehmensbehörden“ (Bundesamt für Risikoforschung, Bundesamt für Naturschutz) als auch die anderen beteiligten Institute und Gremien (Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit, Julius Kühn Institut) und die zuständige Landesbehörde separat anzuschreiben und aufzufordern, den Freisetzungsversuch nicht zu befürworten. Die Einwendung ist zudem an Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner sowie die Ministerpräsidenten von Sachsen-Ahalt und Mecklenburg-Vorpommern mit den jeweiligen Landesminister verschickt worden. Weder die Landwirtschaftsministerin noch die Behörden sind jedoch eingeschritten. Die Einwendung hat letztlich nicht dazu geführt, dass die Genehmigung für den umstrittenen geplante Weizen-Freisetzungsversuch wieder zurückgezogen wurde.

Kontakt: Annemarie Volling, AbL e.V. (gentechnikfreie-regionen@abl-ev.de)

von ute